|
1. Geltungsbereich 1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen,
insbesondere kauf- und werkvertragliche Lieferungen und Leistungen für Motoren,
Baugruppen oder Einzelteile, einschließlich
Reparatur-, Montage- und Serviceleistungen sowie Beratungs- und sonstige
Nebenleistungen (nachstehend „Lieferungen“ und/oder „Leistungen") erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachstehend „Vertragsbedingungen“). Von diesen Vertragsbedingungen oder von
gesetzlichen Bestimmungen abweichende oder diese Vertragsbedingungen oder
gesetzliche Bestimmungen ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur,
soweit wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Solche Bedingungen
erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht
widersprechen oder Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführen. 1.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser
Vertragsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
„Unternehmer“ im Sinne dieser Vertragsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gemäß § 14
BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 1.3 Für Unternehmer gilt zusätzlich:
Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle unsere im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung zu erbringenden zukünftigen Lieferungen und Leistungen. 2. Angebote und Vertragsschluss,
Kostenvoranschlag, Form, Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag mit einem
Verbraucher 2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und
unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine Beauftragung des Auftraggebers und
unsere Annahmeerklärung zustande. 2.2 Wünscht der Auftraggeber einen
Kostenvoranschlag, so wird dieser von uns schriftlich erstellt. Darin werden
die jeweiligen Lieferungen (Teile, Ersatzteile und sonstige Liefergegenstände
(nachstehend insgesamt „Waren“)) und Leistungen (Arbeiten) im Einzelnen aufgelistet
und mit dem jeweiligen Preis versehen. 2.3 An einen als verbindlich vereinbarten
Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von 21 Tagen nach seiner Abgabe
gebunden. 2.4 Wir sind berechtigt, die Kosten für einen
auf Wunsch des Auftraggebers erstellten Kostenvoranschlag (Arbeitsstunden,
Fahrtkosten, etc.) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, und zwar auch dann,
wenn es nicht oder nur in abgeänderter Form zur Ausführung der im
Kostenvoranschlag vorgesehenen Lieferungen und Leistungen kommt. Preise im
Kostenvoranschlag werden jeweils netto angegeben, im Verkehr mit Verbrauchern
zzgl. gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer. 2.5 Stellt
sich bei Erbringung der Lieferungen und Leistungen heraus, dass vertraglich
nicht vereinbarte zusätzliche Lieferungen und Leistungen zur Erfüllung des
Vertragszweckes erforderlich sind, werden wir uns unverzüglich mit dem
Auftraggeber in Verbindung setzen. In diesem Fall sind wir vor Durchführung der
weiteren Lieferungen und Leistungen berechtigt, eine angemessene Anpassung des
Vertragspreises zu verlangen. 2.6 Bei
unverbindlichen Kostenvoranschlägen gelten Überschreitungen des im
Kostenvoranschlag angegebenen Betrages von bis zu 15 % als statthaft und
unwesentlich. Vor weitergehenden Überschreitungen holen wir unverzüglich vor
Durchführung weiterer Lieferungen und Leistungen die Zustimmung des
Auftraggebers ein. Dem Auftraggeber steht in diesem Falle ein Kündigungsrecht
zu. 2.7 Soweit
in diesen Vertragsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird,
ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (z. B. Telefax oder E-Mail) zur
Wahrung der Schriftform ausreichend. 2.8 Nur für Verbraucher: Belehrung über
das Widerrufsrecht; gilt nur bei einem Fernabsatzvertrag gemäß § 312 c
BGB (Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, z. B. per Fax, E-Mail, Telefon, Brief etc.). Kein Widerrufsrecht: Das
Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen -
zur
Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten
sind oder -
zur
Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer
Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden. Die nachstehende Widerrufsbelehrung
gilt bei einem Werkvertrag oder Dienstvertrag im Fernabsatz: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Huber & Wiessner
GmbH, Wankelstraße 4, 86356 Neusäß, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben
Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Huber&Wiessner
GmbH, Wankelstraße 4, 86356 Neusäß Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den
von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) Datum _______________ (*) Unzutreffendes streichen. Die nachstehende Widerrufsbelehrung gilt
bei einem Kaufvertrag im Fernabsatz: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie
oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte
Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Huber & Wiessner
GmbH, Wankelstraße 4, 86356 Neusäß, mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post
versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die
Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie
haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren
vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir
tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie
müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und
Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: Huber&Wiessner
GmbH, Wankelstraße 4, 86356 Neusäß Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den
von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) Datum _______________ (*) Unzutreffendes streichen. 3. Inhalt, Umfang und Durchführung der
Lieferungen und Leistungen, Termine 3.1 Unsere
Lieferungen und Leistungen sind auf den vertraglich ausdrücklich vereinbarten
Umfang beschränkt. 3.2 Bei
der Übernahme von Reparatur-, Montage- und sonstigen Leistungen zur
Instandsetzung von Motoren, Baugruppen- oder Einzelteilen ist kein neuwertiges
oder voll funktionsfähiges Fahrzeug geschuldet. Soweit wir ein Tuning oder eine
Bearbeitung von Oldtimern übernehmen, beschränkt sich unsere Leistungspflicht
auf die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeiten. Ein darüber hinausgehender
werkvertraglicher Erfolg ist nur dann geschuldet, wenn dies schriftlich
zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart ist. 3.3 Von
uns erstellte Zeichnungen, Grafiken, etc. sind unverbindlich und dienen nur der
Darstellung. 3.4 Abweichungen
gegenüber der vereinbarten Ausführung sind uns gestattet, soweit diese dem
Auftraggeber zumutbar sind. 3.5 Für
den bisherigen Zustand des Reparaturgegenstandes übernehmen wir keine
Verantwortung. Wir unterstellen, dass dieser in einem altersgerechten und für
die zu erbringende Leistung üblichen Zustand ist. Insbesondere muss der
Reparaturgegenstand frei von geschweißten oder nichtgeschweißten Brüchen und
Rissen sein. Gleiches gilt für Gegenstände, die uns vom Auftraggeber im Wege
des Tauschs überlassen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der
Auftraggeber uns umgehend schriftlich hierüber zu informieren; zudem sind wir
in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen und dem Auftraggeber die bis
zur Kündigung erbrachten Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen. 3.6 Der
Auftraggeber hat den Leistungs- oder Tauschgegenstand auf eigene Kosten und
eigene Gefahr an unseren Betrieb zu liefern. Im Rahmen des Üblichen und
Notwendigen hat der Auftraggeber mitzuwirken und uns alle zur Durchführung der
Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen (einschl. Zeichnungen,
Muster, etc.) und sonstige Hilfsmaterialien (bspw. Schlüssel) zur Verfügung zu
stellen. Wir haften nicht für Mängel, die aus fehlerhaften Informationen,
Unterlagen und sonstigen Hilfsmaterialien resultieren, soweit diese für uns
nicht rechtzeitig erkennbar waren. 3.7 Der
Auftraggeber ermächtigt uns, zwecks Erbringung der Leistung Probe- sowie
Übungsfahrten mit dem überlassenen Fahrzeug durchzuführen. 3.8 Wir
sind berechtigt, uns zur Erbringung der Leistung dritter Personen zu bedienen (Einsatz
von Nachunternehmern). 3.9 Für
die Durchführung der Lieferungen und Leistungen vereinbaren wir mit dem
Auftraggeber einen Liefer- bzw. Fertigstellungstermin. Der vereinbarte Liefer-
bzw. Fertigstellungstermin ist – soweit nicht Abweichendes vereinbart ist –
unverbindlich und gilt mit Meldung der Liefer- bzw. Abholbereitschaft als
eingehalten. 3.10 Die
Einhaltung eines Liefer- bzw. Fertigstellungstermins setzt die Klärung
sämtlicher technischer Fragen, die rechtzeitige Überlassung aller vom
Auftraggeber zu übermittelnden Informationen, Unterlagen und sonstigen
Hilfsmaterialen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und
sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Verzögert sich die
Auslieferung oder Leistungserbringung aus von uns nicht zu vertretenden
Gründen, verschieben sich die Liefer- oder Fertigstellungstermine entsprechend.
Wir sind berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Nachfristsetzung zu kündigen.
3.11 Für
Unternehmer gilt zusätzlich: Unsere Liefer- und Leistungspflichten stehen
unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Lieferanten. Für Verbraucher gilt zusätzlich: Wir sind zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir zur Deckung der Lieferung des
Auftraggebers ein kongruentes Deckungsgeschäft mit einem Vorlieferanten
abgeschlossen haben und von diesem im Stich gelassen werden, soweit wir das
daraus resultierende Leistungshindernis nicht zu vertreten haben. 3.12 Ändern
oder erweitern wir im Einvernehmen mit dem Auftraggeber den ursprünglich
vereinbarten Liefer- oder Leistungsumfang und verzögert sich die Auslieferung
oder Fertigstellung dadurch, verschiebt sich der vereinbarte Liefer- oder
Fertigstellungstermin entsprechend. 3.13 Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der
Behinderung durch die höhere Gewalt und einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu
vertretenden, nicht abwendbaren Ereignisse jeweils von nicht nur kurzfristiger
Dauer gleich, insbesondere Naturereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Streiks,
wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoffmangel),
auch in solchen von Vorlieferanten oder Nachunternehmern, sowie Behinderung der
Verkehrswege, die die Lieferung oder Leistungserbringung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen. Wir informieren den Auftraggeber so bald wie möglich von
Eintritt und Ende derartiger Ereignisse. 3.14 Im
Fall des schuldhaften Verzugs ist unsere Haftung für Verzugsschäden aus oder im
Zusammenhang mit der jeweiligen Lieferung oder Leistung insgesamt begrenzt auf
0,5 % des Netto-Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder
Leistung pro volle Woche der Verzögerung, insgesamt jedoch maximal 5 % des
entsprechenden Netto-Auftragswertes der in Verzug befindlichen Lieferung oder
Leistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen
Verzögerungen sind ausgeschlossen. 3.15 Stellt
sich während der Leistungserbringung, aber bei Vertragsschluss für uns nicht
erkennbar, heraus, dass die Reparatur wegen von uns nicht zu vertretenden
Mängeln des Reparaturgegenstandes unmöglich ist, so sind wir berechtigt, dem
Auftraggeber die bis zu dieser Feststellung erbrachten Leistungen in Rechnung
zu stellen. Stellt sich während der Leistungserbringung, aber bei
Vertragsschluss für uns nicht erkennbar, heraus, dass die weitere Durchführung
der Leistungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen unwirtschaftlich ist, werden
wir den Auftraggeber unverzüglich hiervon verständigen. Entscheidet sich der
Auftraggeber dazu, die Leistungen nicht weiter durchführen zu lassen, sind wir
berechtigt, dem Auftraggeber die bis zu diesem Zeitpunkten erbrachten
Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen einschließlich des
entsprechenden Gewinnanteils. 4. Preise und Zahlung 4.1 Alle Preise verstehen sich ab unserem Betrieb,
exklusive Verpackungs-, Fracht-, Versand- und Entsorgungskosten. 4.2 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen
ist der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet. Wird Versendung durch uns
vereinbart, bestimmen wir, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist,
Versandweg, -mittel sowie Spediteur und Frachtführer und berechnen anfallende
Verpackungs-, Fracht- und Versandkosten gesondert. Bei Lieferungen ins Ausland
sind sämtliche von uns zu erbringende Steuern, Zölle und sonstige öffentliche
Abgaben vom Auftraggeber zu erstatten. 4.3
Soweit wir Waren, Motoren, Baugruppen-
oder Einzelteile oder Fahrzeuge nach Meldung der Liefer- oder Abholbereitschaft
an den Auftraggeber einlagern müssen, weil Abholungen oder Lieferungen auf
Wunsch des Auftraggebers um mehr als eine Woche verzögert werden sollen oder
weil sich die Abholung oder Auslieferung aus einem sonstigen Grund, den der
Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als eine Woche verzögert, sind wir
berechtigt, dem Auftraggeber für jeden angefangenen Tag der Einlagerung
Lagergeld zu marktüblichen Preisen zu berechnen. Dies gilt auch, wenn die
Lagerung in unserem eigenen Betrieb stattfindet. Der Auftraggeber kann
nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden wegen der
verzögerten Abholung oder Auslieferung entstanden ist. 4.4 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich unsere
Preise inklusive der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen und gesondert
ausgewiesenen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern sind unsere Preise –
vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – Netto-Preise zzgl. der im Zeitpunkt
der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. 4.5 Unsere Rechnungen sind sofort nach
Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht Abweichendes
schriftlich vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig. 4.6 Uns, im Wege des Tauschs überlassene
Motoren, Baugruppen- oder Einzelteile werden zu dem vereinbarten Preis
berechnet, vorausgesetzt, diese sind instandsetzungsfähig. Andernfalls nehmen
wir eine Nachberechnung vor. Im Falle der Nachberechnung hat der Auftraggeber
einen Anspruch auf Rückforderung des zwecks Tauschs überlassenen Motors,
Baugruppen- oder Einzelteiles. 4.7 Bei umfangreichem Materialaufwand und
langfristigen Arbeiten sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen, um die Vorfinanzierung zu gewährleisten. 4.8 Für Unternehmer gilt: Aufrechnungs-
und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der
Gegenanspruch, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis
zu unserem Anspruch steht, gegen den aufgerechnet werden soll. 5. Abnahme 5.1 Lieferungen und Leistungen bedürfen nur dann
einer Abnahme, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich dies aus
gesetzlichen Vorschriften ergibt. 5.2 Die Abnahme erfolgt auf Kosten des
Auftraggebers. 5.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist,
hat die Abnahme innerhalb von zwei Wochen nach Meldung der Liefer- oder
Abholbereitschaft zu erfolgen. Erfolgt die Abnahme ohne unser Verschulden nicht
rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt die Lieferung oder Leistung nach
unserer schriftlichen Aufforderung zur Abnahme unter Setzung einer angemessenen
Frist als abgenommen, sofern wir auf diese Folge hingewiesen haben. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Für Verbraucher gilt: Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu ihrer vollständigen Bezahlung
vor. 6.2 Für Unternehmer gilt: Wir behalten
uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller
Ansprüche gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung vor
(Vorbehaltsware). 6.2.1
Der Auftraggeber darf die
Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist der Auftraggeber nicht berechtigt. 6.2.2 Der Auftraggeber hat das Recht,
Vorbehaltsware weiterzuverarbeiten. Diese Weiterverarbeitung erfolgt kostenfrei
und ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns
zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. 6.2.3 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder
Vermischung mit Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir
Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus
dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der
übrigen Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so
überträgt der Auftraggeber uns bereits jetzt die ihm zustehenden
Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der
Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware. 6.2.4 Der Auftraggeber tritt hiermit die
Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wird die
Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten
Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in
Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren,
an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in
Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile. 6.2.5 Der Auftraggeber ist ermächtigt, die an uns
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen. 6.2.6 Wir sind zum Widerruf der Erlaubnis zum
Weiterverkauf nach Ziffer 6.2.1 und der Einziehungsermächtigung nach
Ziffer 6.2.5 berechtigt, wenn a) sich der Auftraggeber mit Zahlungen aus
der Geschäftsverbindung in Verzug befindet; b) der Auftraggeber außerhalb eines
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; oder c)
nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Auftraggebers erkennbar wird, durch die ein Anspruch
von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung, einem Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder
einem Wechsel- oder Scheckprotest. 7. Erweitertes Pfandrecht An den aufgrund des Vertrages in
unseren Besitz gelangten Gegenständen steht uns wegen der Forderungen aus dem
Vertrag ein vertragliches Pfandrecht zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch
wegen Forderungen aus früher erbrachten Lieferungen und Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel
vorliegt und der Gegenstand dem Auftraggeber gehört. 8. Mängelrechte bei werkvertraglichen
Leistungen (Reparaturen, Instandsetzungen, etc.) 8.1 Die von uns zu erbringenden Reparatur-,
Instandsetzungs- und sonstige Leistungen entsprechen dem zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses anerkannten Stand der Technik. Garantien im Rechtssinne sind
hiermit nicht verbunden. 8.2 Erfüllungsort
der Nacherfüllung ist der Sitz unseres Betriebes. 8.3 Nachbesserung oder Nachlieferung werden von
uns aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt, es sei
denn, wir geben eine abweichende Erklärung ab. Ein Anerkenntnis mit der Folge
eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem
Auftraggeber ausdrücklich erklären. 8.4 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht,
soweit am Leistungsgegenstand üblicher Verschleiß oder Verbrauch vorliegt,
Beistellungen des Auftraggebers betroffen sind, der Auftraggeber ohne unsere
schriftliche Zustimmung Änderungen vorgenommen oder in eigener Verantwortung
selbst oder durch einen Dritten Arbeiten durchgeführt oder auf sonstige Weise
nicht fachgerechte oder fachkundige Einwirkungen auf den Leistungsgegenstand
vorgenommen hat, Herstellervorgaben nicht beachtet worden sind oder nach
Gefahrübergang ein nicht-bestimmungsgemäßer, übermäßiger, nachlässiger,
fehlerhafter Gebrauch oder eine sonstige nicht in unserem Verantwortungsbereich
liegende unsachgemäße äußere Einwirkung auf den Leistungsgegenstand stattgefunden
hat. 8.5 Für
Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Reparatur-, Instandhaltungs- und sonstigen
Leistungen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte mit Ausnahme von
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen. Wann dem Verbraucher
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche zustehen, richtet sich nach Ziffer
10. Die Verjährung ist in Ziffer 11 detailliert geregelt. 8.6 Für
Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte
Mängel sind vom Auftraggeber jeweils unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei
Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Auftraggeber nach seiner Wahl unter
den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom
Vertrag zu. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gilt
Ziffer 10. 9. Mängelrechte bei Lieferungen (Kauf oder
Tausch) 9.1 Mit
etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der zu liefernden Waren übernehmen wir
keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes. 9.2 Ziffern
8.2 bis 8.4 gelten entsprechend. 9.3 Für
Verbraucher gilt zusätzlich: Bei allen Kaufverträgen bestehen die gesetzlichen
Mängelhaftungsrechte mit Ausnahme von Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüchen. Wann dem Verbraucher Schadensersatz- und
Aufwendungsersatzansprüche zustehen, richtet sich nach Ziffer 10. Die
Verjährung ist in Ziffer 11 detailliert geregelt. 9.4 Für
Unternehmer gilt zusätzlich: Festgestellte
Mängel sind vom Auftraggeber jeweils unverzüglich schriftlich zu rügen. Weist
die Lieferung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel auf, werden wir die
Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch
Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung) erbringen. Die Wahl der Modalität
der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) erfolgt durch uns. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so hat der Auftraggeber nach seiner Wahl das Recht, von
dem Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche
gilt Ziffer 10. 10. Haftung 10.1 Schadens-
und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem
Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis, etc.), sind ausgeschlossen. 10.2 Der
Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 10.1 gilt nicht: a) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; b) in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit; d) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das
heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des
vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften. 10.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden
Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertreter. 10.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 10.5 Für Verzögerungsschäden gilt Ziffer 3.14
vorrangig vor dieser Ziffer 10. 11. Verjährung Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren
innerhalb von einem Jahr ab Erhalt der Lieferung bzw. Abnahme des Werkes. Dies
gilt nicht: a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB
(dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der Sache berechtigen); b) für Schadensersatzansprüche aufgrund
Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; c) soweit der Auftraggeber Verbraucher
ist: für Ansprüche auf Nacherfüllung, wegen Rücktritts oder Minderung; d) soweit der Auftraggeber Unternehmer
ist: im Falle von §§ 478, 479 BGB (Unternehmerrückgriff). In den
vorgenannten Fällen verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln
innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. 12. Vertraulichkeit Der Auftraggeber hat unsere Unterlagen und unsere
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (nachfolgend: „Informationen“) vertraulich
zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne unsere vorherige
schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben oder Dritten
zugänglich zu machen. 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort 13.1 Erfüllungsort für sämtliche unserer
Verbindlichkeiten ist der Sitz unseres Betriebes. 13.2 Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem
Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Betriebes. Gegenüber
Verbrauchern verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. 13.3 Es findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist
ausgeschlossen. 14. Nur für Verbraucher: Unterrichtung bei
Fernabsatzverträgen ▪
Unsere
Identität und ladungsfähige Anschrift: Huber & Wiessner
GmbH, Wankelstraße 4, 86356 Neusäß; ▪
Vertretungsberechtigte
Personen: Jutta Kaim, Philipp Wiessner; ▪
Unternehmensregister:
Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg; Registernummer: HRB 7360; ▪
Wesentliche
Merkmale der Ware: siehe unsere Angebotsbeschreibung und/oder
Auftragsbestätigung; ▪
Zustandekommen
des Vertrages: siehe Ziffer 2; ▪
Vorbehalt,
die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen:
siehe Ziffer 3.11; ▪
Gesamtpreis
der Ware inklusive der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen
Umsatzsteuer: siehe unsere Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4; ▪
Liefer-
und Versandkosten sowie mögliche weitere Steuern und/oder Kosten: siehe
unsere Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffer 4; ▪
Einzelheiten
hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder der Erfüllung: siehe unsere
Angebotsbeschreibung und/oder Auftragsbestätigung sowie Ziffern 3 und 4; ▪
Bestehen
und Bedingungen/Einzelheiten eines Widerrufsrechts: siehe Ziffer 2.8 und
2.9; ▪
Informationen
über Gewährleistungsbedingungen: siehe Ziffern 8, 9 und 10. | |
|